Informationsabende

 

Im letzten Grundschuljahr steht für Eltern vor allem eine Frage im Vordergrund: In welche weiterführende Schule soll ich mein Kind schicken? Im ersten Halbjahr der 4. Klasse werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen. Oftmals findet diese an einer Grundschule statt. Mithilfe einer Präsentation, die das Kultusministerium erstellt hat, werden die weiterführenden Schularten mit ihren generellen Angeboten und Anforderungen vorgestellt. In der Regel sind auch Schulleiter dieser Schularten anwesend, die Fragen beantworten können.

 

Ihr Ansprechpartner in der Grundschule

 

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Klassenlehrer und den anderen unterrichtenden Lehrkräften auf, um sich zu informieren und ganz individuell beraten zu lassen. Der Klassenlehrer kennt das Kind am besten, hat den Vergleich zu den anderen Kindern und weiß aus seiner Erfahrung heraus, welche weiterführende Schule den Talenten und Interessen des jeweiligen Kindes am ehesten entspricht. Möchten Sie eine Zweitmeinung einholen, so wenden Sie sich an Spezialisten einer weiterführenden Schule.

 

Fragen Sie Ihre Spezialisten am Gymnasium

 

Nicht allen Eltern genügen die Informationen des Informationsabends. Die meisten Gymnasien bieten daher zusätzlich von Februar bis zu den Anmeldeterminen Tage der offenen Tür oder Informationsabende an. Zu diesen Terminen stellen sich die einzelnen Schulen mit ihren individuellen Profilen und Angeboten vor.

Geht es um Informationen zu den weiterführenden Schulen oder Details zum Bildungsgang, so gilt: Fragen Sie Spezialisten. Benötigen Sie nähere Informationen über den Bildungsgang der Realschule, wenden Sie sich bitte an einen Beratungslehrer oder Schulleiter einer Realschule. Benötigen Sie Auskunft über das Gymnasium, wenden Sie sich an Beratungslehrer oder Schulleiter eines Gymnasiums Ihrer Wahl. Jede Schulart hat ausgebildete Fachleute, die Ihnen kompetenten Rat geben können.

Machen Sie Ihre Entscheidung nicht von Gerüchten oder diffusen Einträgen in Internetforen oder der Ansicht anderer Eltern abhängig. Auch die Schulwahl der besten Freundin oder des besten Freundes Ihres Kindes sollte für Ihre Wahl nicht entscheidend sein. Erkundigen Sie sich selbst vor Ort nach dem Bildungsangebot für Ihr Kind.

Die Grundschulempfehlung

 

Kurz gesagt: Es gibt noch eine Empfehlung der Grundschulen, diese muss auch bei der Anmeldung am Gymnasium vorgelegt werden. Sie als Eltern müssen sich jedoch nicht an die Empfehlung halten.

Die „Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform“ zitieren wir unten auf dieser Seite im Volltext.

Die Grundschulempfehlung ist ein Beschluss der Klassenkonferenz. Wie vormals auch, würdigt die Klassenkonferenz „die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten“ Ihres Kindes.

Weiter heißt es: „Die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Hinsichtlich der schulischen Leistungen kann als Orientierungshilfe dienen, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde; den Anforderungen der Realschule bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0).“

Sie als Eltern müssen sich, wie bereits geschrieben, nicht an diese Empfehlung halten. In der Verordnung steht wörtlich: „Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht.“

Mütter und Väter haben damit das letzte Wort über den Wechsel der jetzigen Viertklässler auf eine weiterführende Schule. Die Eltern können sich dabei auf eine qualifizierte Beratung durch die Grundschullehrkräfte verlassen, die über die bloße Beurteilung nach Noten hinausgeht und die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes stärker in den Blick nehmen wird.

Aus früheren Erfahrungen wissen wir, dass die Empfehlung der Grundschule meistens richtig ist. Gerne beraten wir als Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren in Zweifelsfällen.

 

Grundlagen

 

In der Verwaltungsvorschrift für das Aufnahmeverfahren werden als Grundlagen für die Grundschulempfehlung genannt:

Eine differenzierte, kontinuierliche Beobachtungen der Lehrkräfte und die regelmäßige Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung, das Lern- und Arbeitsverhalten, die Stärken und Lernpräferenzen und das Entwicklungspotenzial.

Zur Vorbereitung der Grundschulempfehlung erstellt die Grundschule für jede Schülerin und jeden Schüler ein Leistungsprofil (Noten, Präsentationsergebnisse, Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder kompetenzbasierte Berichte, praktische Arbeiten, Portfolio). In der Halbjahresinformation der Klasse vier wird das Leistungsprofil durch die Noten in den einzelnen Fächern und in verbalen Ergänzungen (beispielsweise Ausführungen zu besonderen Kompetenzen) abgebildet. Das Leistungsprofil darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung eingesehen werden.

Vor der Verabschiedung der Grundschulempfehlung wird das Leistungsprofil den Erziehungsberechtigten durch die Klassenlehrkraft und gegebenenfalls durch eine Fachlehrkraft differenziert, transparent und nachvollziehbar erläutert. Über das Ergebnis der Aussprache berichtet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer der Klassenkonferenz.

Die Klassenkonferenz empfiehlt die nach ihrer Einschätzung geeignete Schulart. Die Grundschulempfehlung wird ausgesprochen für

– Werkrealschule / Hauptschule oder Gemeinschaftsschule

– Realschule oder Werkrealschule / Hauptschule oder Gemeinschaftsschule

– Gymnasium oder Realschule oder Werkrealschule / Hauptschule oder Gemeinschaftsschule.

Bei der letzten Empfehlung handelt es sich um eine klare Gymnasialempfehlung.

Checkliste

 

Sie sind trotz der Bildungsempfehlung für das Gymnasium immer noch unschlüssig?

Wir möchten nicht verschweigen, dass der Bildungsweg des Gymnasiums andere Anforderungen an Ihr Kind stellt als die Real- oder Hauptschule. Wir möchten Ihnen mit unseren „Anforderungen“ keine Angst machen. Natürlich können die meisten Eltern nicht alle Fragen unten mit einem klaren Ja beantworten. Viele Dinge entwickeln sich auch erst im Laufe der Jahre. Dennoch helfen Ihnen die Fragen vielleicht etwas bei Ihrer Entscheidungsfindung.

  1. Hat mein Kind die Grundschuljahre ohne größere Schwierigkeiten hinter sich gebracht?
  2. Geht mein Kind in der Regel gern in die Schule und will es jetzt zum Gymnasium überwechseln?
  3. Traue ich meinem Kind zu, mehr für die Schule zu tun als bisher?
  4. Kommt mein Kind im Großen und Ganzen mit den Hausaufgaben zurecht? Versteht es die Aufgabenstellungen?
  5. Hat mein Kind in der Grundschule im Schnitt gute bis sehr gute Noten gehabt? (Durchschnitt in wichtigen Fächern 2,5) Gehört mein Kind zur leistungsstärkeren Hälfte der Klasse?
  6. Hat mein Kind Freude daran, sich über längere Zeit mit Tätigkeiten wie Lesen, Schreiben, Basteln, Malen oder Musizieren zu beschäftigen? Ist mein Kind neugierig, Neues zu erlernen?
Die Aufnahmeverordnung im Wortlaut