Unser Bildungsauftrag
In § 8 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg heißt es zur Aufgabe des allgemein bildenden Gymnasiums:
"Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können."
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=75352B6FAD29F9B073ECB10D869E91D6.jp80?quelle=jlink&query=SchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBW1983V30P8 (Zugriff am 1.12.2017)
Durchgängiger Bildungsgang bis zum Abitur
Das Gymnasium bietet einen durchgängigen, einheitlichen Bildungsgang, der die Jahrgangsstufen 5 – 12 umfasst. Darin werden die Schülerinnen und Schüler ohne Brüche oder Zwischenschritte zum Abitur geführt.
In der Grundschule (bis einschließlich Klasse 4) werden die Kinder in die grundlegenden Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) und Arbeitsformen eingeführt. Eine gut fundierte Diagnostik erlaubt es den Grundschullehrkräften, hoch zuverlässige Prognosen über Leistungsfähigkeit und Arbeitshaltung ihrer Schülerinnen und Schüler abzugeben.
Das Gymnasium gewährleistet ab Klasse 5 eine begabungsgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler auf das gemeinsame Ziel Abitur hin.
Das Gymnasium erhebt nicht nur den Anspruch, den Absolventen die formale Hochschulzugangsberechtigung zu verleihen. Vielmehr steht neben der rein fachlichen Komponente gleichberechtigt der Erwerb einer umfassenden sozialen Kompetenz. Auf dieser Basis können Abiturienten und Abiturientinnen langfristig und zukunftsorientiert Verantwortung und Führungspositionen in unserer Gesellschaft übernehmen.
Bildung ist nicht nur eine unserer größten Zukunftsressourcen unserer Gesellschaft. Bildung schafft Lebenschancen in einer sich immer schneller wandelnden Welt.