Informationsabend
Im letzten Grundschuljahr steht für Eltern vor allem eine Frage im Vordergrund: In welche weiterführende Schule soll ich mein Kind schicken? Im ersten Halbjahr der 4. Klasse werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen. Oftmals findet diese an einer Grundschule statt. Mithilfe einer Präsentation, die das Kultusministerium erstellt hat, werden die weiterführenden Schularten mit ihren generellen Angeboten und Anforderungen vorgestellt. In der Regel sind auch Schulleiter dieser Schularten anwesend, die Fragen beantworten können.
Ihr Ansprechpartner in der Grundschule
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Klassenlehrer und den anderen unterrichtenden Lehrkräften auf, um sich zu informieren und ganz individuell beraten zu lassen. Der Klassenlehrer kennt das Kind am besten, hat den Vergleich zu den anderen Kindern und weiß aus seiner Erfahrung heraus, welche weiterführende Schule den Talenten und Interessen des jeweiligen Kindes am ehesten entspricht. Möchten Sie eine Zweitmeinung einholen, so wenden Sie sich an Spezialisten einer weiterführenden Schule
Fragen Sie Ihre Spezialisten am Gymnasium
Nicht allen Eltern genügen die Informationen des Informationsabends. Die meisten Gymnasien bieten daher zusätzlich von Februar bis zu den Anmeldeterminen Tage der offenen Tür oder Informationsabende an. Zu diesen Terminen stellen sich die einzelnen Schulen mit ihren individuellen Profilen und Angeboten vor.
Geht es um Informationen zu den weiterführenden Schulen oder Details zum Bildungsgang, so gilt: Fragen Sie Spezialisten. Benötigen Sie nähere Informationen über den Bildungsgang der Realschule, wenden Sie sich bitte an einen Beratungslehrer oder Schulleiter einer Realschule. Benötigen Sie Auskunft über das Gymnasium, wenden Sie sich an Beratungslehrer oder Schulleiter eines Gymnasiums Ihrer Wahl. Jede Schulart hat ausgebildete Fachleute, die Ihnen kompetenten Rat geben können.
Machen Sie Ihre Entscheidung nicht von Gerüchten oder diffusen Einträgen in Internetforen oder der Ansicht anderer Eltern abhängig. Auch die Schulwahl der besten Freundin oder des besten Freundes Ihres Kindes sollte für Ihre Wahl nicht entscheidend sein. Erkundigen Sie sich selbst vor Ort nach dem Bildungsangebot für Ihr Kind.
Die Grundschulempfehlung
Kurz gesagt: Es gibt noch eine Empfehlung der Grundschulen, diese muss auch bei der Anmeldung am Gymnasium vorgelegt werden. Sie als Eltern müssen sich jedoch nicht an die Empfehlung halten.
Die "Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform" zitieren wir unten auf dieser Seite im Volltext.
Die Grundschulempfehlung ist ein Beschluss der Klassenkonferenz. Wie vormals auch, würdigt die Klassenkonferenz "die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten" Ihres Kindes.
Weiter heißt es: "Die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Hinsichtlich der schulischen Leistungen kann als Orientierungshilfe dienen, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde; den Anforderungen der Realschule bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0)."
Sie als Eltern müssen sich, wie bereits geschrieben, nicht an diese Empfehlung halten. In der Verordnung steht wörtlich: "Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht."
Mütter und Väter haben damit das letzte Wort über den Wechsel der jetzigen Viertklässler auf eine weiterführende Schule. Die Eltern können sich dabei auf eine qualifizierte Beratung durch die Grundschullehrkräfte verlassen, die über die bloße Beurteilung nach Noten hinausgeht und die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes stärker in den Blick nehmen wird.
Aus früheren Erfahrungen wissen wir, dass die Empfehlung der Grundschule meistens richtig ist. Gerne beraten wir als Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren in Zweifelsfällen.
Grundlagen der Empfehlung
Zur Vorbereitung der Grundschulempfehlung erstellt die Grundschule für jede Schülerin und jeden Schüler ein Leistungsprofil (Noten, Präsentationsergebnisse, Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder kompetenzbasierte Berichte, praktische Arbeiten, Portfolio). In der Halbjahresinformation der Klasse vier wird das Leistungsprofil durch die Noten in den einzelnen Fächern und in verbalen Ergänzungen (beispielsweise Ausführungen zu besonderen Kompetenzen) abgebildet. Das Leistungsprofil darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung eingesehen werden.
Vor der Verabschiedung der Grundschulempfehlung wird das Leistungsprofil den Erziehungsberechtigten durch die Klassenlehrkraft und gegebenenfalls durch eine Fachlehrkraft differenziert, transparent und nachvollziehbar erläutert. Über das Ergebnis der Aussprache berichtet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer der Klassenkonferenz.
Die Klassenkonferenz empfiehlt die nach ihrer Einschätzung geeignete Schulart. Die Grundschulempfehlung wird ausgesprochen für
- - Werkrealschule / Hauptschule oder Gemeinschaftsschule
- - Realschule oder Werkrealschule / Hauptschule oder Gemeinschaftsschule
- - Gymnasium oder Realschule oder Werkrealschule / Hauptschule oder Gemeinschaftsschule.
Bei der letzten Empfehlung handelt es sich um eine klare Gymnasialempfehlung.
Die Aufnahmeverordnung im Wortlaut
Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform
(Aufnahmeverordnung)
Vom 8. Dezember 2011*
§ 1
Grundschulempfehlung
(1) Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 4, spätestens bis zum 10. Februar, erteilt die Grundschule auf der Grundlage eines Beschlusses der Klassenkonferenz die Grundschulempfehlung nach § 5 Absatz 2 Satz 4 SchG.
(2) Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, in die insbesondere die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes einfließen. Sie basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte und einer regelmäßigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes und orientiert sich prognostisch an den Anforderungen der weiterführenden Schularten.
(3) Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung nach Absatz 2 vorliegen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Hinsichtlich der schulischen Leistungen kann als Orientierungshilfe dienen, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde; den Anforderungen der Realschule bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0).
(4) Eine Empfehlung für die Realschule beinhaltet auch eine Empfehlung für die Werkrealschule und die Hauptschule. Eine Empfehlung für das Gymnasium beinhaltet auch eine Empfehlung für die Realschule sowie die Werkrealschule und die Hauptschule.
(5) Der Schulleiter ist Vorsitzender der Klassenkonferenz bei der Entscheidung über die Grundschulempfehlung nach Absatz 1. Er ist stimmberechtigt, bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/jqo/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=5E2B49125B2CDCA426F2F078C9CF7A62.jp81?p1=1&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-AufnVBW2011V1P1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint (Zugriff am 30.11.2017)